FAQ zur medizinischen reha für kinder und jugendliche

Hier finden Sie eine Übersicht häufig gestellter Fragen. Für ausführlichere Informationen schauen Sie gern in unsere Wegweiser.

Wann haben Kinder und Jugendliche Anspruch auf medizinische Rehabilitation?
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf medizinische Rehabilitation finanziert durch die DRV wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

• Positive Reha-Prognose: Es muss gute Chancen geben, dass die medizinische Rehabilitation Ihrem Kind helfen kann.
• Reha-Bedürftigkeit: Ihr Kind muss an einer chronischen Erkrankung leiden, die seine Gesundheit einschränkt oder gefährdet. Wenn klar ist, dass die Erkrankung Ihr Kind in seinem sozialen Leben einschränkt und seine spätere Erwerbsfähigkeit gefährden kann, liegt eine Reha-Bedürftigkeit vor.
• Reha-Fähigkeit: Ihr Kind muss körperlich, psychisch und sozial in der Lage sein, an einer Reha teilzunehmen.

Darüber hinaus müssen für die Finanzierung durch die DRV versicherungsrechtliche Bedingungen erfüllt sein. Unabhängig davon kann man den Antrag in jedem Fall bei der DRV stellen. In dem Fall, dass die DRV nicht zuständig ist, leiten die Mitarbeitenden den Antrag an eine andere Institution weiter, die den Antrag dann bearbeitet.

Wer sind meine Ansprechpartner:innen?
Die erste unmittelbare Ansprechperson ist der Arzt oder die Ärztin, der oder  die Ihr Kind behandelt. Unterstützung erhalten Sie aber auch bei anderen Stellen. Hier finden Sie weitere mögliche Ansprechpartner:innen.

Wer zählt als „Kind“?
Neben leiblichen Kindern, zählen Stiefkinder, Pflegekinder und Enkel, die in den eigenen Haushalt aufgenommen wurden, dazu.

Gibt es den Antrag auch in anderen Sprachen als in Deutsch?
Nein. Den Antrag der DRV auf medizinische Rehabilitation gibt es nur in der deutschen Sprache.

Was mache ich, wenn ich eine Ablehnung erhalte?
Einerseits können Sie Widerspruch (siehe Kapitel 5 in unseren Wegweisern) einlegen, andererseits können Sie sich – falls die Rehabilitation zu diesem Zeitpunkt nicht medizinisch notwendig ist – über vorbeugende und gesundheitsfördernde Angebote in Ihrer Nähe (auch bei Ihrer Krankenkasse) informieren und sie in Anspruch nehmen.

Darf ich mir aussuchen, in welcher Klinik die Rehabilitation stattfindet?
Sie haben ein Wunsch- und Wahlrecht. Das heißt Sie können bei der Antragstellung Wünsche bezüglich der Rehabilitationseinrichtung angeben. Der Rentenversicherungsträger wird die Angaben und die Begründung der Versicherten prüfen und sie nach Möglichkeit berücksichtigen.

Muss ich mich um die An- und Abreise selbst kümmern?
Ja. Die DRV übernimmt die Fahrtkosten für Bahnfahrten in der 2. Klasse und öffentliche Verkehrsmittel. Reist man mit dem Auto an, werden 20 Cent pro gefahrenen Kilometer für die Hin- und Rückfahrt erstattet, maximal jedoch insgesamt 130,00 € bei stationärer Rehabilitation.

Wird ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin zur Verfügung gestellt?
Für das ärztliche Aufnahmegespräch in der Rehabilitationseinrichtung, in dem Sie beispielsweise den Behandlungsplan Ihres Kindes mit den Ärzt:innen besprechen, wird auf Wunsch ein Dolmetscher oder eine Dolmetscherin zur Verfügung gestellt; in der späteren Behandlung nicht.

Bis zu welchem Alter kann man eine Kinder- und Jugendreha machen?
Grundsätzlich bis zur Volljährigkeit. In bestimmten Fällen können junge Erwachsene bis sie 27 Jahre alt werden, eine Kinder und Jugendreha beantragen. Das ist der Fall, wenn sie eine Ausbildung, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst machen. Außerdem können Personen mit Behinderung, die nicht selbstständig für ihren Lebensunterhalt sorgen können, bis zum 27. Lebensjahr eine Kinder- und Jugendreha machen.

Kostet die medizinische Reha für Kinder und Jugendliche etwas?
Nein, es entstehen Ihnen keine Kosten, wenn Ihr Kind eine Rehabilitation finanziert durch die DRV macht.

Erhält mein Kind während des Aufenthalts in der Klinik Schulunterricht?
Ja, in der Klinik findet Schulunterricht statt, um sicherzustellen, dass Ihr Kind während seines Aufenthalts nicht den Anschluss verliert.

Kann ich mein Kind in die Reha-Klinik begleiten?
Kinder bis zum 12. Lebensjahr können von einer Person (meistens ein Elternteil) begleitet werden. Ist es medizinisch notwendig, können auch ältere Kinder begleitet werden. Das Ziel einer Rehabilitation mit Begleitung ist, Ihre Familie durch gemeinsame Therapien, Schulungen und Training nachhaltig im Alltag zu stärken. Die jungen Patient:innen stehen dabei immer im Vordergrund. Das bedeutet, dass die Begleitpersonen nicht wegen möglicher eigener Problemen behandelt werden. Bei Bedarf können Eltern aber auch ihre Fragen zu speziellen Aspekten der Erziehung von chronisch kranken Kindern und ihren Geschwistern mit einzelnen Therapeut:innen besprechen. Es gibt außerdem gemeinsame Angebote für alle Begleitpersonen (zum Beispiel Gesprächsgruppen und Freizeitangebote). Ähnlich wie Ihrem Kind kann es auch Ihnen helfen, Kontakt zu anderen Eltern in ähnlichen Situationen zu finden.

Bekomme ich als Begleitperson während der Rehabilitation mein Gehalt bezahlt?
Für die Zeit des Aufenthalts können Sie nicht arbeiten und Ihren Haushalt und ggf. weitere Kinder nicht versorgen. Damit Sie Ihr Kind trotzdem begleiten können, erstattet Ihnen die Rentenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen Ihr ausgefallenes Gehalt. Auch unterhaltsichernde Leistungen wie ALG II werden weitergezahlt. Außerdem können die Kosten für eine Haushaltshilfe erstattet werden. Dies beantragen Sie im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Rentenversicherung.

Wer versorgt meine restliche Familie, während ich als Begleitperson mit meinem Kind in der Rehabilitationsklinik bin?
Es wird Ihrer Familie, wenn nötig, auf Antrag und unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen eine Haushaltshilfe und/oder Kinderbetreuung von der DRV finanziert. Alternativ können auch Geschwisterkinder mit in die Klinik kommen.

Kann man in der Rehabilitationseinrichtung beten?
Ja. In vielen Rehabilitationseinrichtungen gibt es Gebets- und Ruheräume. Ansonsten kann man jederzeit im eigenen Zimmer beten.

Was ist wenn mein Kind besondere Ernährungsgewohnheiten (vegan/vegetarisch/halāl etc.) hat?
Am besten klären Sie solche Fragen telefonisch
vor Beginn der Reha mit der Klinik. Nach Möglichkeit werden die Mitarbeitenden auf Ihre Wünsche eingehen.